Gewährleistung

Wir gewährleisten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder Abnutzung. Soweit nicht anders ausgewiesen, sind alle Geräte für den privaten Gebrauch entwickelt worden und geeignet. Sofern Geräte aufgrund von Überbeanspruchung durch gewerbliche Nutzung Defekte erleiden, besteht kein Gewährleistungsanspruch.

Im Falle des Vorliegens eines Mangels haben wir die Wahl nachzuliefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelhaft, so können Sie Rückgabe der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so haben Sie diese unbeschadet Ihrer Gewährleistungsrechte sofort beim Spediteur/Anliefernden zu reklamieren, die Annahme zu verweigern, sowie unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir unsere etwaigen Rechte gegenüber dem Spediteur/Anliefernden wahren können. Im Übrigen haben Sie die Ware sofort auf etwaige Mängel und Schäden zu prüfen und soweit Sie solche erkennen, uns umgehend mitzuteilen, damit wir uns etwaige Ansprüche gegenüber Vorlieferanten wahren können. Mängel und Schäden der Ware, die durch eine Nichteinhaltung der Ware beigefügten Installations-, Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass die Nichteinhaltung nicht ursächlich für den gerügten Mangel ist.

Für Unternehmer gelten abweichend die nachfolgenden Bedingungen:

• begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche.
• hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung
• beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang.
• sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.
• beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

Für Unternehmer bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt, gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei einer vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels. Darüber hinaus gilt für Unternehmer und Verbraucher, dass die vorstehenden Haftungsbeschränkungen sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft Ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Die Abtretung der Mängelansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.